Die Gothaer FDP hat das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtes zur Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes für die Gebietsreform begrüßt. "Die Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung", sagte der Kreisvorsitzende der Liberalen, Jens Panse. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass die Regierung die Rechte der Kommunen im Freistaat missachtet und damit formelle Fehler bei dem Gesetz begangen habe. Mit dem Hinweis, dass bei einer Neuordnung die "individuelle Leistungsfähigkeit der Träger kommunaler Selbstverwaltung sowie historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge wie auch wirtschaftliche Verflechtungen" zu beachten seien, hätten die Verfassungsrichter aber auch indirekt fachliche Kritik an den aktuellen Plänen des Landes zur Gebietsreform geübt.
Obwohl nach dem Kippen des Vorschaltgesetzes die Hauptforderung des Volksbegehrens erfüllt sei, gelte es jetzt nicht nachzulassen, erklärte Panse. Die Regierung werde nichts unversucht lassen, ihr Prestigevorhaben doch noch in irgendeiner Form umzusetzen. "Die kommunale Selbstverwaltung ist für uns Freie Demokraten aber ein nicht verhandelbares Gut, das wir in den 25 Jahren nach der Wende erfolgreich genutzt haben", sagt Panse, der selbst seit mehr als zehn Jahren ehrenamtlich als stellvertretender Bürgermeister von Dachwig in der Kommunalpolitik aktiv ist. Auch kleinere Orte konnten dank guten Wirtschaftens in den Erhalt der Infrastruktur investieren und so das Leben im ländlichen Bereich attraktiv gestalten. "Die Schuldenmacher sitzen überwiegend in den großen Städten und im Land selbst. Hier müsste man mit einer Verwaltungsreform ansetzen", fordert der Liberale.